Von der Mahnung über das Mahnschreiben, über die anschließende gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen bis zur Zwangsvollstreckung oder Vertretung im Insolvenzverfahren liegt bei uns alles in einer Hand.
Unsere Forderungsbeitreibung reicht von der außergerichtlichen bis zur gerichtlichen Geltendmachung in ganz Deutschland, bis zur Zwangsvollstreckung aus Urteil oder Vollstreckungsbescheid und weiter bis zur Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren Ihrer SchuldnerInnen. Ihre Forderungen verfolgen wir auch im Ausland.
Bevor wir Ihnen ein Gerichtsverfahren empfehlen haben wir:
Im Verzug des Schuldners trägt dieser unsere Kosten.
Wir berechnen keinen Vorschuss und keine verdeckten Kosten.
100 % Auszahlung Ihrer Forderung im Erfolgsfall.
Für Gerichtsverfahren bieten wir kostengünstige Konditionen.
Nähere Informationen finden Sie unten.
Im Inkasso unterstützen wir Sie mit unserem weltweiten Netz von Partnern. Diese berechnen in der Regel lediglich eine Erfolgsgebühr ("no pay, no fee"). Mehr
Wir bieten mit modernster Technik und effektiven Tools schnelle und datengeschützte Kommunikation - mit Ihnen und den Gerichten!
Übersenden Sie Ihre Forderung direkt in unsere EDV - Button click
Wir übernehmen auch Ihre Mahnungen!
Handelsrecht - Kaufrecht - Vertragsrecht
Wir arbeiten deutschlandweit, bei allen Gerichten, und machen Ihre Forderungen auch im europäischen Ausland geltend.
Wir berechnen wir als unseren besonderen Service unseren Mandanten in Inkassofällen im außergerichtlichen Verfahren keinen anwaltlichen Vorschuss. Andere Kosten fallen nur nach Rücksprache an.
Der Schuldner hat im gesetzlichen Verzug alle Kosten zu tragen (spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung bzw. nach Mahnung mit Fristsetzung).
Anders als andere Inkassodienstleister werden Ihre Fälle von erfahrenen Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet - von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung. Somit entstehen keine Lücken im Fortgang der Verfahren und der juristische Sachverstand ist über den gesamten Verlauf des Auftrags gewährleistet.
Wir übernehmen auch das mahnen für Sie. Nach Ihren Vorstellungen und Vorgaben erstellen und versenden wir Ihre Mahnungen - mit unserem Logo und dem ganzen Auftritt unserer im Inkasso spezialisierten Kanzlei. Benötigt werden nur Ihre Rechnungen. Näheres zu unserem Angebot finden Sie hier: https://www.inkassodeutschland.com/Mahnung-online/
Wir benötigen zunächst nur
Wir mahnen förmlich schriftlich und kontaktieren den Schuldner. Erst wenn ein Schuldner außergerichtlich nicht reagiert oder Zahlung ablehnt, müssen Sie entscheiden, die Forderung gerichtlich geltend zu machen und insofern Kosten zu investieren.
In der Zwischenzeit prüfen wir, ob ein Insolvenzverfahren läuft oder sonst negative Informationen vorliegen (kostenloser Service, s.u.).
Wirtschaftsinkasso Feinen unterstützt Sie Deutschland und Europa, Köln und bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen und Außenstände.
Rechnungen, Lieferscheine, Schriftverkehr, Kontaktdaten, Vollmacht und Informationen zum Hintergrund werden benötigt.
Von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis zur Zwangsvollstreckung übernehmen wir das gesamte Verfahren ohne Sie zu belasten. Gewerbliche und private Forderungen aller Art, B2B, B2C, keine Grundgebühren, kein Vorschuss, keine Vertragsbindung
1. Vorgehen im außergerichtlichen Verfahren:
Nach Erhalt und Prüfung der erforderlichen Daten und Unterlagen (insbesondere Rechnungskopien) wird an den Schuldner ein Mahnschreiben versandt und dieser unter Fristsetzung (idR 8 Tage) zur Zahlung aufgefordert.
Wir kontaktieren den Schuldner auch telefonisch, per E-Mail oder Fax.
Unser Workflow sieht ein mehrstufiges Verfahren vor - bis hin zur Drohung mit Übersendung einer vorgefertigten Klageschrift.
2. Vorgehen im Gerichtsverfahren - falls der Schuldner nicht bezahlt oder der Forderung widerspricht:
Sollte eine Reaktion des Schuldners auch nach telefonischer Kontaktaufnahme nicht erfolgen oder unsere Bemühungen zu keiner Zahlungsvereinbarung führen, werden wir die Forderung nach Rücksprache mit Ihnen gerichtlich geltend machen.
Für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist ein Gerichtskostenvorschuss an das Gericht zu zahlen. Diese Gerichtskosten werden von uns nicht verauslagt.
Die jeweiligen Gebühren werden einer gesetzlichen Tabelle entnommen (Gerichtskostengesetz) und sind von der Höhe Ihrer Forderung abhängig.
Ohne die Einzahlung der entsprechenden Gebühr wird das Gericht nicht tätig.
Für unsere weitere - gerichtliche - Tätigkeit werden wir zunächst nur eine geringe, pauschale Gebühr berechnen, die unseren Aufwand für die Einleitung und Durchführung des Gerichtsverfahrens abdeckt. Über die Höhe werden wir Sie umgehend informieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen und nach unserer Einzelfallprüfung bieten wir auch an, ein gerichtliches Mahnverfahren unter günstigen Kostenanfall durchzuführen, solange und soweit der Schuldner keinen Widerspruch oder Einspruch im Verfahren einlegt. In diesem Fall können Sie dann frei entscheiden, ob Sie das Verfahren dennoch weiterführen wollen.
Wir behalten uns vor, Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (gem. RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu berechnen, wenn vom Schuldner Widerspruch oder Einspruch im gerichtlichen Mahnverfahren eingelegt wird oder rechtlich relevante Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden (z.B. Nichtleistung, Leistungsverzug, Schlechtleistung, Mängel, Gewährleistung usw.) oder absehbar ist, dass auch unsere Kosten auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Situation des Schuldners letztlich nicht beigetrieben werden können.
3. Gesetzliche Kostenerstattung
Selbstverständlich erhalten Sie alle Ihre Kosten (Gerichtskosten, Anwaltshonorar) in vollem Umfang erstattet, wenn die Schuldnerseite zahlt oder letztlich die gesamte Forderung vollstreckt werden kann.
Der Schuldner ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, unser Honorar, die Gerichtskosten und die Vollstreckungskosten zu bezahlen, wenn er im gerichtlichen Verfahren unterliegt.
3. Vollmacht
Bitte übersenden Sie uns die Vollmacht (s.u.) unterschrieben zurück, zunächst per E-Mail, wenn möglich auch per Post (nicht per Einschreiben!). Auch ein Handyfoto genügt.
Bitte beachten Sie, dass ein Gegner (Schuldner) oder eine Behörde die Kommunikation mit uns verweigern kann, wenn wir nicht unsere Bevollmächtigung nachweisen. Insbesondere bei Vertragskündigungen (Darlehen, Rücktritt vom Vertrag etc.) und in der Zwangsvollstreckung (nebst Insolvenzverfahren) ist die Vorlage einer Originalvollmacht gesetzlich zwingend erforderlich.
4. Wir benötigen insbesondere die
Bitte übersenden Sie diese Informationen per Fax, Post oder vorzugsweise per E-Mail (kanzlei@rechtsanwalt-feinen.de, möglichst nicht im msg-, dat-, zip-, eml, - oder rar-Format).
Es erleichtert unsere Datenaufnahme erheblich, wenn Sie die vorgenannten Informationen in einer E-Mail auflisten - pro Forderung eine gesonderte E-Mail - und die Rechnungen, Verträge jeweils als Anlage zu der E-Mail beifügen.
5. Kommunikation
Bitte beachten Sie den Hinweis, dass die Kommunikation über E-Mail grundsätzlich unsicher ist und theoretisch von Dritten mitgelesen werden kann. Wir gehen aber davon aus, dass Sie mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden sind. Ansonsten bitten wir um Ihre Mitteilung.
Wir können auch eine verschlüsselte E-Mail Korrespondenz oder einen gesicherten Zugang über unser Onine MandatAnnahme "O M A" oder unsere WebAkte anbieten.
Für eine Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Vielen Dank!
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